2 G REGEL
Konkret bedeutet das nun für Sie: • 2G für Gastronomie und Beherbergung. • Zugang zu geschlossenen Räumen ist nur Gästen möglich, die geimpft oder genesen oder die noch nicht 12 Jahre alt sind. • Keine Ausnahme mehr für Schülerinnen und Schüler. • Der Zugang ist für Personen möglich, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort, insbesonder ... [mehr lesen]